Baubegleitende Qualitätskontrolle

Durch komplexe Anforderungen, sensible Materialien und Gewerke übergreifende Abläufe wird, für Bauherren und Bauträger aber für auch ausführende Unternehmen, die baubegleitende, punktuelle Qualitätskontrolle immer wichtiger. So können bereits in der Planungs- und Bauphase potenzielle Fehler vermieden und gegebenenfalls durch zielgerichtete Verbesserungsvorschläge behoben werden.

Durch die Qualitätskontrolle werden mögliche, oft erst später auftretende Fehler und Schäden auf ein Minimum reduziert.

Auf Basis meiner langjährigen Erfahrungen kann ich Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Unterstützung bereits in der Planungsphase (z.B. Überprüfung besonders fehlerträchtiger Anschlussdetails, Empfehlung betreffend die Einsatzmöglichkeit von als besonders gut erachteten und bewährten Materialien und Systemen, etc.).
  • Startgespräch mit der Bauleitung, der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) und den ausführenden Unternehmen (z.B. Kontrolle der vorhandenen Leistungen der Vorgewerke, Abstimmung betreffend die notwendigen Materialien und Anforderungen, Klärung von schwierigen Anschlussdetails, notwendige Vorkehrungen für eine reibungslose Anschlussmöglichkeit der Folgegewerke, etc.).
  • Stichprobenartige Kontrollen im Zuge der Ausführung (hier können, falls vorhanden, schnell und unbürokratisch mögliche Verarbeitungsfehler und erforderliche Nachbesserungsmaßnahmen besprochen werden).
  • Hilfestellung bei eventuell erforderlichen Nachbesserungen.
  • Kontrolle der Fehlerbehebung.
  • Begleitung (Optik und Technik) bei Teil- und Schlussabnahmen.

Grundsätzlich wäre es sinnvoll, diese Kontrollen regelmäßig durchzuführen. So können mögliche Verarbeitungsfehler schnell erkannt und umgehend behoben werden.

Schadensanalyse und Fachberatung

Beratung für Werkbesteller:

Bei einem Be­ratungsgespräch wird über ihre An­liegen ge­sprochen und in weiterer Folge das potenzielle Pro­blem eventuell vor Ort be­sicht­igt. Durch die Begutachtung und durch diverse Messungen ist in der Regel eine Be­ur­teilung der augen­scheinlichen Fakten möglich. Oft ist es jedoch notwendig, Bauteilöffnungen durchzuführen, um die kausalen Ursachen für das augenscheinliche Erscheinungsbild feststellen zu können.

Falls erforderlich, erstelle ich Ihnen auf Basis der Begutachtung, eine kurze Zusammenfassung per E-Mail, oder auf Wunsch eine gutachterliche Stellungnahme (Privatgutachten). Diese kann verwendet werden, um die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Vertragspartner abzustimmen.

Sollte, um befundete Fehler zu besprechen, eventuell ein gemeinsamer Termin mit Ihrem Vertragspartner nötig sein, unterstütze ich sie auch dabei gerne. Durch meine umfangreiche Erfahrung und handwerkliche Ausbildung kann ich in der Regel sehr gut beurteilen, was von den jeweiligen Gewerken erwartet werden darf und kann. Generell gelte ich als sehr lösungsorientiert und deeskalierend, jedoch auch als sehr durchsetzungsvermögend. In den meisten Fällen lässt sich, ohne weitere rechtliche Schritte, eine zielführende Einigung erzielen.

Beratung für Planer und ausführende Unternehmen:

Oft ist es wichtig eine externe fachkundige Person in die Detailplanung mit einzubinden. Dadurch erhält man eine neutrale, Gewerke übergreifende und Norm-, sowie Richtlinien konforme Detailplanung. Planungs- und Ausführungsfehler können dadurch vorzeitig und Kostengünstig vermieden werden.

Besondere Schwerpunkte dieser Beratung sind:

  • Vorbereitung des Wandbildners.
  • Befestigung und Lastabtragung.
  • Wärme- und Schalldämmung.
  • Innere- und äußere Abdichtungsebenen.
  • Entwässerungsmöglichkeit und Abstimmung von Fensterelement, Sonnenschutz und Außenfensterbank.
  • Anbindemöglichkeit der Bauwerksabdichtung.
  • Anbindemöglichkeit für einen sicheren Fassadenanschluss.

Gutachtenerstellung

Sanierungskonzepte

Befundete Fehler oder bereits aufgetretene Schäden müssen nicht in einem Totalschaden oder Rechtsstreit enden. Unter Mitwirkung der Planungsverantwortlichen, der örtlichen Bauüberwachung und der beteiligten Gewerke können häufig Kompromisse und Kosten optimierte Konzepte für erfolgreiche Nachbesserungs- oder Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden.

Privatgutachten / gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme wird in der Regel von Werkbestellern oder Werkerbringern beauftragt. Im Zuge einer detaillierten Befundaufnahme werden alle ersichtlichen Merkmale und Fehler neutral aufgenommen und dokumentiert. Technische Regelwerke, Normen und Richtlinien bilden die Grundlage für Befund und Gutachten.

In den meisten Fällen wird auf der Basis des Privatgutachtens eine außergerichtliche Einigung (Schlichtung) inkl. evtl. möglichen Sanierungsmaßnahmen oder Vergleichsvorschlägen erzielt. Oft dienen Privatgutachten auch zur Vorbereitung für eine gerichtliche Beweissicherung oder für die Formulierung einer Klage. Rechtsanwälte geben oft auch Privatgutachten in Auftrag, um Klagebeantwortungen zu erstellen und um sich ein besseres Bild von einer Streitsache machen zu können.

Bei einem Gerichtsverfahren ist eine gutachterliche Stellungnahme von einem zertifizierten Gerichtssachverständigen ein Dokument und unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung. Ein Privatgutachten kommt durch einen zivilrechtlichen Vertrag zustande und ist nach dem Stand der Technik zu erstellen. Der ausführende Sachverständige schuldet nicht wie bei einem Werkvertrag ein bestimmtes Ergebnis

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird immer vom Gericht, an dem die Rechtssache verhandelt wird, beauftragt. Der Sachverständige wird vom zuständigen Richter in einem öffentlichen Beschluss bestellt.

Das Gericht stellt dem Sachverständigen konkrete Fragen, die er als sachkundiger Gerichtsdiener nach dem Stand der Technik zu beantworten hat. Die Erstellung von Befund und Gutachten ist genau geregelt. Der Sachverständige darf seinen Gutachtensauftrag nur dann erweitern, wenn Gefahr für Leib und Leben oder Gefahr in Verzug vorhanden sind. Eine Befundaufnahme findet immer unter Einbeziehung aller Parteien und deren gerichtlicher Vertretungen statt. Fristen und genaue Abläufe laut Zivilprozessordnung sind bindend. Ein Sachverständiger, der für eine Rechtssache bereits ein Privatgutachten erstellt hat, darf kein Gerichtsgutachten im gleichen Fall ausarbeiten. Sachverständige können auf Antrag und richterlichen Beschluss auch abgelehnt werden oder sich selbst in einem konkreten Fall für befangen erklären.

Schulungen

Ein altes Sprichwort sagt: „Aus Schäden lernt man“. Ich veranstalte Fachvorträge und Schulungen um eben solche Schadensfälle zu vermeiden.

Generalunternehmer, Planer, Architekten, ausschreibende Stellen, Fensterhersteller, Fenster- und Sonnenschutzfachfirmen sowie Montagebetriebe erhalten eine völlig neue Bewusstseinsbildung und häufig einen völlig neuen Zugang zu dem Thema "Fenster und Türen" und deren Anschlusssituationen.

Der richtige Umgang mit Normen und technischen Regelwerken ist die Basis und auch die Mindestanforderung für eine funktionsfähige Ausführung. Manchmal reichen schon kleine Fehler oder Unachtsamkeiten, um große finanzielle Schadensfälle oder gar Personenschäden zu verursachen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter durch gezielte Schulungen (die Schulungsinhalte werden auf die Teilnehmer und deren Tätigkeiten und Bedürfnisse vorbereitet). Gerade durch das Aufarbeiten von unterschiedlichen Schadensfällen erhalten die Teilnehmer eine Sichtweise für wichtige Details.

Aufgrund meiner umfangreichen und praktischen Erfahrungen sowie meiner aktiven Mitarbeit bei der Erstellung und Harmonisierung von Normen und Richtlinien, wird der Vortrag in der Regel zu keinem Monolog, sondern vielmehr zu einem offenen Dialog. Die Praxis bestätigt, dass die aktive Beteiligung der Teilnehmer den Lernerfolg ungemein steigert.

Gerne gestalte ich Ihnen spezifische Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Der Fokus meiner Vorträge liegt bei folgenden Themen:

  • Normkonformer Einbau von Fenster und Türen.
  • Richtlinie Fensterbank.
  • Richtlinie Bauwerksabdichtung.
  • Richtlinie Sonnenschutz.
  • Basics aus der Bauphysik.

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück. (Benjamin Britten)

Zertifizierte Fachgebiete

Aufgrund meiner beruflichen Laufbahn, meiner Fachkenntnisse und der abgelegten SV Prüfungen in meinen drei Fachgebieten wurde ich im Jahr 2020 vom Präsidenten des Landesgericht Linz als Sachverständiger vereidigt und zertifiziert.

39.10 Bautischlerarbeiten.

Herstellung und Montage von Fenster und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen, auch in Verbindung mit Aluminiumvorsatzschalen.

73.42 Herstellung und Montage von Kunststofffenstern, Kunststofftüren und Kunststoffbauten.

Fenster und Türen aus Kunststoff, auch in Verbindung mit Aluminiumvorsatzschalen.

74.40 Glaskonstruktionen und Verglasungen.

Vertikale Verglasungen von Fenster, Türen, Festverglasungen, Schiebe- und Hebeschiebeelementen.

Gerne können wir einen persönlichen Termin oder ein telefonisches Erstgespräch vereinbaren.

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Preisliste

Leistungexkl. USt.inkl. USt. (Österreich)inkl. USt. (Deutschland)
Kilometergeld€ 0,85/ km€ 1,02 / km€ 1,01 / km
Entschädigung Zeitversäumnis (Reisezeit) € 70,00 / Std.€ 84,00 / Std.€ 83,30 / Std.
Gebühr für Mühewaltung 1 (Besichtigungen, Begehungen, Besprechungen, Befundaufnahme)€ 180,00 / Std.€ 216,00 / Std.€ 214,20 / Std.
Gebühr für Mühewaltung 2 (Erstellung von Protokollen und Gutachten)€ 180,00 / Std.€ 216,00 / Std.€ 214,20 / Std.
Gebühr für Mühewaltung 3 (Verhandlungen und Schlichtungen mit beteiligten Werkerbringern und/oder deren Sachverständigen, Rechtsanwälten oder Versicherungen, sowie Ausarbeitung von Sanierungskonzepten)€ 200,00 / Std.€ 240,00 / Std.€ 238,00 / Std.
Gebühr für Mühewaltung 4 (bei komplexen Fragestellungen, z.B. Überprüfung eines Gutachtens oder Obergutachten zu bestehenden Gutachten)€ 240,00 / Std.€ 288,00 / Std.€ 285,60 / Std.
Urschrift Gutachten € 2,00 / Seite€ 2,40 / Seite€ 2,38 / Seite
Durchschrift Gutachten und Unterlagen € 0,60 / Seite€ 0,72 / Seite€ 0,71 / Seite
Messmittelpauschale (Normenupdate, Messgeräte und Versicherung)€ 70,00 / Besuch€ 84,00 / Besuch€ 83,30 / Besuch
Kundenspezifische Schulungen (2-5 Stunden) ohne An- und Abfahrt und KM-Geld € 1.950,00 / pauschal€ 2.340,00 / pauschal€ 2.320,50 / pauschal
Auslandseinsätze (außer Österreich und Deutschland)auf Anfrage

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© 2022 Hubert Gabriel